ÖNDER BOGAZKAYA
RECHTSANWALT UND FACHANWALT FÜR FAMILIENRECHT & STRAFRECHT

Fachanwalt

FACHANWALT

Vorab, jeder Fachanwalt ist auch zugleich Rechtsanwalt. Es handelt sich bei der Bezeichnung Fachanwalt um eine Zusatzqualifikation.
 
Nicht jeder Anwalt darf sich als Fachanwalt für ein bestimmtes Rechtsgebiet bezeichen.
 
Fachanwalt wird man, wenn man sich einem schwierigen und in jeder Hinsicht aufwändigen Kurs unterwirft, mehrere Abschlussprüfungen in Form von Abschlussarbeiten besteht, hiernach durch Listen bearbeiteter Mandate praktische Erfahrungen und Kenntnisse nachweist und sich ggf. einem Prüfungsgespräch stellt. Eine Fachanwaltschaft kann in verschiedenen Rechtsgebieten von einem Anwalt erlangt werden.
 
Erst wenn diese Voraussetzungen geschaffen sind, verleiht die zuständige Rechtsanwaltskammer einen Fachanwaltstitel, der dem Rechtssuchenden als Hinweis dienen darf, dass sein juristischer Ansprechpartner über deutlich überdurchschnittliche Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen in diesem Rechtsgebiet verfügt.
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